Athanasius Werke | Arbeitsstelle Erlangen/Wien

Dok. 25

Dok. 25: Brief der Synode von Nicaea an die Bischöfe Ägyptens (Urk. 23)

1 Der durch Gottes Gnade heiligen und großen Kirche Alexandriens und den geliebten Brüdern in Aegyptus, Libya und der Pentapolis schicken die Bischöfe, die in Nicaea zusammenkamen und die große und heilige Synode abhielten, Grüße im Herrn.

2 Nachdem die Gnade Gottes und der gottgeliebteste Kaiser Konstantin uns aus verschiedenen Landesteilen und Städten zusammengeführt und die große und heilige Synode in Nicaea stattgefunden hatte, erschien es uns durchaus geboten, auch euch einen Bericht von der heiligen Synode zu schicken, damit ihr in der Lage seid zu wissen, was angesprochen und untersucht, ferner was beschlossen und festgehalten wurde. Zuerst wurden also in Anwesenheit des gottgeliebtesten Kaisers Konstantin die Probleme mit der gottlosen und gesetzeswidrigen Lehre des Arius und seiner Anhänger untersucht.

3 Und alle gemeinsam haben zugestimmt, seine gottlose Lehre und lästerlichen Thesen und Worte, die er benutzte, um Gottes Sohn zu beleidigen, zu verurteilen, nämlich »aus nichts ist er« und »bevor er gezeugt wurde, war er nicht« und »es war einmal, daß er nicht war«, außerdem zu sagen, der Sohn Gottes sei aufgrund seiner Willensfreiheit zu schlechten und tugendhaften Taten fähig, und zu vertreten, er sei ein Geschöpf und ein Werk.

4 Das alles verdammte die heilige Synode und ertrug es nicht einmal in Ansätzen, die gottlose Lehre, den Irrsinn und die lästerlichen Worte zu hören. Was aber mit jenem schließlich geschah, habt ihr sicher entweder schon gehört oder werdet es noch erfahren, um nicht den Eindruck zu erwecken, daß wir den Mann zu mißhandelten, der für seine Sünde die entsprechende Strafe schon empfangen hat.

5 Seine Gottlosigkeit war aber schon so mächtig geworden, daß auch Theonas von Marmarice und Secundus von Ptolemaïs Schaden nahmen, denn auch jene erhielten dieselben Urteile. Nachdem aber die Gnade Gottes Aegyptus von jener schlechten Lehre und Blasphemie, auch von den Personen, die es gewagt hatten, bei dem zuvor friedlichen Volk Aufstand und Zwietracht zu verursachen, befreit hatte, verblieb noch das Problem der Dreistigkeit des Melitius und der von ihm Geweihten. Und was auf der Synode über dieses Thema beschlossen wurde, wollen wir euch bekanntmachen, geliebte Brüder.

6 Man beschloß also, da die Synode von großer Menschenliebe gerührt war, denn genaugenommen hätte er keine Milde verdient, daß Melitius in seiner eigenen Stadt bleiben darf, keine Erlaubnis zu wählen oder zu weihen haben soll und daß er zu diesem Zweck in keiner anderen Region oder Stadt erscheinen, sondern bloß den Namen der Ehre behalten darf.

7 Die von ihm eingesetzten Personen wurden durch eine geheimnisvollere Handauflegung bestätigt und in die Gemeinschaft aufgenommen, auf daß sie zwar das Amt innehaben und der Kirche dienen, generell aber an zweiter Stelle stehen hinter allen, die in jeder Parochie und Kirche von unserem ehrwürdigsten Bruder und Mitdiener Alexander geprüft und früher geweiht worden sind, so daß sie keinerlei Erlaubnis haben, die Personen, die ihnen gefallen, auszuwählen oder Namen vorzuschlagen oder überhaupt irgendetwas zu tun ohne Zustimmung des Bischofs der katholischen Kirche, der von Alexander eingesetzt worden ist.

8 Die aber, von denen man mit Gottes Gnade und euren Gebeten herausfand, daß sie in keinem Schisma stehen, sondern ohne Schaden in der katholischen und apostolischen Kirche verblieben sind, haben das Recht, zu wählen und Namen vorzuschlagen aus den Würdigen des Klerus, und sie dürfen überhaupt alles im Rahmen der kirchlichen Gesetze und Satzungen tun.

9 Wenn aber der Fall eintritt, daß einer von denen in der Kirche zu leben aufhört, dann sollen die bereits Wiederaufgenommenen das Amt des Verstorbenen übernehmen, aber nur, wenn sie würdig erscheinen und das Volk sie auswählt und der alexandrinische Bischof zustimmt und es besiegelt.

10 Diese Rechte wurden zwar allen anderen eingeräumt, aber für die Person des Melitius wurde nicht dasselbe beschlossen wegen seines wiederholten Ungehorsams und seiner leichfertigen und unbesonnenen Ansichten, damit keinerlei Machtbefugnis oder Eigenständigkeit einem Menschen gegeben werde, der wieder dieselben Unruhen verursachen könnte.

11 Dies sind die Entscheidungen und Sonderbestimmungen für Ägypten und die heiligste Kirche Alexandriens; was aber noch anderes festgelegt und beschlossen wurde, zusammen mit unserem Herrn und ehrwürdigsten Mitdiener und Bruder Alexander, wird er selbst euch genauestens berichten, wenn er bei euch sein wird, da er ja Vorsitzender und Teilnehmer der Verhandlungen gewesen ist.

12 Wir verkünden euch aber auch mit Freude eine Einigung über das heilige Osterfest, da auch diese Angelegenheit aufgrund eurer Gebete in Ordnung gebracht worden ist, so daß alle Brüder im Osten, die früher mit den Juden das Fest begingen, mit den Römern und euch und uns allen nun übereinstimmen, die wir uns von Anfang an bis jetzt daran gehalten haben, zusammen mit euch das Osterfest zu begehen.

13 Freut euch also über die Regelungen, über den gemeinsamen Frieden und die Eintracht und die Vertreibung jeder Häresie, nehmt mit sehr großer Verehrung und sehr viel Liebe unseren Mitdiener, euren Bischof Alexander, auf, der uns mit seiner Anwesenheit erfreut und in so hohem Alter so viele Mühsal auf sich genommen hat, um Frieden bei euch zu erreichen. Betet aber auch für uns alle, damit die guten Beschlüsse bestehen bleiben durch den allmächtigen Gott und unseren Herrn Jesus Christus im heiligen Geist, dem Ehre von Ewigkeit zu Ewigkeit zukommt. Amen.

Zuletzt geändert: 2015-04-07 Di 19:07 von annette.von.stockhausen@fau.de

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